Wenn man plötzlich die einfachen Dinge des täglichen Lebens wie Einkaufen, Duschen oder Essen zubereiten nicht mehr selber erledigen kann, begreift man, wie sehr man auf Hilfe angewiesen ist. Hilfe, die der Partner, die Familie oder Verwandte für kurze Zeit übernehmen können, die aber auf längere Zeit hohen Aufwand bedeutet. Hier können Pflegehilfen oder andere Institutionen einspringen. Deren Kosten können aber oft eine finanzielle Belastung darstellen. Viele wissen gar nicht, dass die Pflegeversicherung solche Pflegeleistungen abdecken kann.

Oft ist es nicht eindeutig, ob man Anspruch auf Leistungen hat oder wie man eine Pflegeunterstützung bzw. Pflegestufe überhaupt beantragt. Dieser Artikel wird Ihnen zeigen, wie Sie eine Pflegestufe beantragen können und welche Hilfen Sie dabei in Anspruch nehmen können.

Was ist alles nötig, um eine Pflegestufe zu beantragen?

Die Schritte für die Beantragung hier im Überblick:

  1. Informationen für den Antrag sammeln: Sammeln Sie zuerst alle Informationen für den Antrag. Lassen Sie sich ggf. eine Woche Zeit und notieren Sie alles gründlich:
    1. Was sind Pflegestufen? Machen Sie sich erst klar, was Pflegestufen sind. Damit ist es einfacher, im Alltag darauf zu achten, was in die Festlegung mit einfließen kann.
    2. Wie stellt man die Pflegestufe fest? Stellen Sie fest, was genau Sie oder die betroffene Person nicht mehr allein machen können bzw. kann und wie viel Hilfe für welche Tätigkeiten benötigt wird.
    3. Was macht ein Arzt? Besprechen Sie diese Angelegenheit mit Ihrem behandelnden Arzt.
    4. Wie stelle ich den Pflegebedarf fest? Stellen Sie z. B. mit einem Pflegetagebuch fest, welcher zeitliche Aufwand für diese Pflege benötigt wird und ob die Mindestanforderung von 90 Minuten/Tag für die Pflegestufe I erfüllt wird.
    5. Dokumente sammeln: Sammeln Sie alle Dokumente wie z. B. Krankenberichte, Röntgenbilder, Gutachten, Pflegetagebuch und stellen Sie alles in einer Mappe zusammen.
  2. Antrag stellen: Stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse, damit Sie die notwendigen Unterlagen erhalten. Dieser kann formlos, d. h. schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
  3. Formulare der Pflegeversicherung/Krankenkasse ausfüllen: Die Krankenkasse sendet Ihnen Formulare, die Sie ausfüllen und zusammen mit den gesammelten Dokumenten zurückschicken.
  4. Prüfung durch den MDK
  5. Prüfungstermin: Nach einer Prüfung der Dokumente erhalten Sie einen Termin vom
  6. Vorbereitung: Organisieren Sie die Anwesenheit aller an der Pflege Beteiligten. Sie können auch einen mobilen Pflegedienst Ihrer Wahl als fachkundigen Beistand anfragen. Klären Sie, ob dies kostenlos ist. Vita-Seniorenpflege steht Ihnen gerne kostenlos zur Seite.
  7. Die MDK-Prüfung: Am Prüfungstag legen Sie das Pflegetagebuch, alle verwendeten Medikamente und Hilfsmittel zur Ansicht bereit.
  8. Die Entscheidung: Nach der Prüfung erhalten Sie von der Pflegekasse die Entscheidung über eine Einstufung in eine Pflegestufe.

Vita-Seniorenhilfe hilft Ihnen jederzeit gerne beim kompletten Prozess. Kontaktieren Sie uns dazu gerne hier.

 

Informationen sammeln

Was sind Pflegestufen?

(Weitere detailliertere Informationen zu den Pflegestufen selber lesen Sie bitte im Artikel «Pflegestufen»)

Eine Pflegestufe beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person. Je nach täglich anfallendem Pflegeaufwand werden pflegebedürftige Personen nach der Prüfung vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in eine Pflegestufe eingeteilt.

Die Grundvoraussetzung, um eine Pflegestufe zu beantragen, ist eine durch Unfall oder Krankheit eingetretene Pflegebedürftigkeit. >> Je höher die Pflegebedürftigkeit, desto höher die Pflegestufe.

Wie aber legt man Pflegebedürftigkeit fest und damit die Pflegestufe? Dies geschieht mit dem Zeitaufwand in Minuten, den man in die Pflege der Person investieren muss, d. h. wie viel Hilfe in Minuten benötigt die Person, um Dinge des alltäglichen Lebens erledigen zu können, wie z. B. aufstehen, kochen, duschen, putzen …

Je mehr Zeitaufwand die Pflege benötigt, desto höher die Pflegebedürftigkeit und damit die Pflegestufe und desto höher die Hilfe, die man erhalten kann.

Hierbei geht es nicht um die Schwere der Erkrankung (z. B. Krebs oder Diabetes), sondern um den tatsächlichen Pflegebedarf im Bereich der Grundpflege (z. B. Aufstehen, Duschen, Toilettengänge, …).

Wichtig: Eine ärztliche Diagnose ist keine Bedingung und auch die alleinige Diagnose einer Krankheit, wie zum Beispiel Krebs oder Diabetes, genügt noch nicht für einen Leistungsanspruch, sondern wirklich nur der Pflegebedarf. Allfällige Gutachten können aber den Pflegebedarf betonen und häufig wird auch nach dem behandelnden Arzt gefragt.

Beachten Sie bitte auch, dass eine Vorversicherungszeit bei der jeweiligen Krankenkasse bedingt wird, d. h. dass Sie nachweislich mindestens zwei Jahre lang innerhalb der letzten zehn Jahre bei der Pflegekasse versichert waren.

Außerdem ist es nicht wichtig, wer derzeit die häusliche Pflege zu Hause ausführt. Die häusliche Pflege, sprich die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung zu Hause, kann entweder ehrenamtlich von Verwandten oder Bekannten ausgeführt werden oder von einem professionellen Pflegedienst teilweise oder vollständig übernommen werden.

Es gibt grundsätzlich drei Pflegestufen: die Pflegestufen I, II und III. Hinzu kommt die Pflegestufe 0.


Wie stellt man eine Pflegestufe fest?

Pflegestufen

Tabelle 1: Pflegestufen

 

Eigentlich ist die Festlegung der Pflegestufe einfach. Denn man muss lediglich die Anzahl der Minuten zusammenrechnen, die für die Pflege benötigt werden und definieren, für welche Arbeiten sie notwendig sind. Ist dies erfolgt, kann man anhand der Tabelle 1 ersehen, welche Pflegestufe zutrifft.

Zusammengefasst sind folgende vier Fragen für die Einstufung der Pflegestufe (I, II oder III) von Bedeutung:

  • Worin besteht der Pflegebedarf? Grundpflege und/oder Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Wie oft muss jemand kommen? Rund um die Uhr, mehrmals am Tag, jeden Tag, alle drei Tage
  • Wie viel Pflegeaufwand wird benötigt? In Minuten für Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung
  • Für wie lange besteht der Pflegebedarf? Ist diese Pflege für min. sechs Monate notwendig? Dafür ausschlaggebend ist die Situation zum Zeitpunkt der Prognosestellung.

 

Berechnung der Pflegestufe

Pflegebedarf ist gegeben, wenn regelmäßig und täglich Hilfe zur Bewältigung des Alltags in Anspruch genommen wird.

Die Pflege wird allgemein unterteilt in die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Zur Grundpflege gehören alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegetätigkeiten im Rahmen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Die folgende Tabelle soll helfen, einen Überblick über die verschiedenen Pflegebereiche und die dazugehörigen Tätigkeiten zu verschaffen:

 

Tabelle 2 - Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

Tabelle 2: Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

 

Nun gibt es eine Art Katalog für die Pflegetätigkeiten, in dem für die einzelnen Tätigkeiten der Minutenaufwand in sogenannten Zeitkorridoren vorgegeben ist. (Die Zeiten finden Sie am Ende des Artikels.)

Diese Angaben gelten, außer in speziellen Fällen, als Richtwerte. Deshalb sollte, falls bei einem Pflegefall mehr Zeit für die einzelnen Tätigkeiten benötigt wird, dieser Mehraufwand bei der Prüfung des MDK angesprochen und darauf bestanden werden. Dies kann zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung der Fall sein, wenn die zu pflegende Person zu einer Tätigkeit länger motiviert bzw. aufgefordert werden muss.

Reicht der Pflegebedarf nicht mindestens für die Pflegestufe I aus, stellt der MDK auch keine Pflegebedürftigkeit fest und Sie erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung.

Jetzt können wir also konkret festlegen, wie viele Minuten Pflege wir in einem Bereich benötigen. Das alles rechnen wir zusammen und sehen, für welche Pflegestufe das reicht.

Zum Beispiel: Falls das tägliche Duschen nicht mehr allein geht, dann können wir dafür also wie folgt rechnen (fiktives Rechenbeispiel – bitte die Werte nicht verwenden):

  • Grundpflege: einmal täglich
    • Aufwand:
      • Duschen: 15 Min.
    • Häusliche Versorgung: möglich
    • >> keine Pflegestufe, denn die Voraussetzungen für die Pflegestufe I sind nicht gegeben.
      • Die Grundpflege liegt mit 15 Min. unter den 46 Minuten
      • Eine hauswirtschaftliche Versorgung wird gar nicht benötigt.
    • Reicht der Pflegebedarf nicht mindestens für die Pflegestufe I aus, wird auch der MDK keine Pflegebedürftigkeit feststellen und Sie erhalten keine Leistungen der Pflegeversicherung.

Fazit:

  • Legen sie fest, in welchen Bereichen Sie Pflege benötigen:
  • Stellen Sie fest, wie lange das in Minuten dauert (Vergleichen Sie das Ergebnis mit den Vorgaben des MDK)
  • Addieren Sie alle Zeiten und die Häufigkeit und vergleichen Sie diese mit der Tabelle 1 und sehen Sie, in welche Pflegestufe Sie mit den berechneten Werten fallen.

 

Wie kann mir der Arzt oder eine andere Institution helfen?

Arzt

Der Hausarzt kann auf Anfrage Atteste, Bescheinigungen oder Stellungnahmen ausstellen, die den subjektiv wahrgenommenen Pflegebedarf bestätigen. Jedoch soll hier nochmals betont werden, dass all diese zwar die Pflegebedürftigkeit betonen, nicht aber den Anspruch auf eine Pflegestufe garantieren können. Ausschlaggebend dafür bleibt der tatsächliche Pflegeaufwand in Minuten.

Diese ärztlichen Dokumentationen können z. B. für Funktionseinschränkungen, Orientierungsstörungen, Weglauf- und/oder Sturzgefahr, Gewichtsverlust und andere Störungen oder Einschränkungen ausgestellt werden. Nützlich sein können auch Informationen zu Klinikaufenthalten, Rehabilitation sowie Heil- und Hilfsmittelversorgung. Besprechen Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrem Arzt. Die Bescheinigungen sind übrigens nicht immer kostenlos. In der Regel berechnet der Arzt dafür zwischen fünf und zehn Euro.

Pflegedienst

Falls die Pflege bereits von einem mobilen Pflegedienst übernommen wurde, können Sie diesen nach Ihrer Pflegedokumentation fragen. Diese ist für den Gutachter von großer Bedeutung, da diese Dokumentation von Pflegefachkundigen geführt wird. Der Pflegedienst kann Sie aber auch bei den Vorbereitungen auf den Prüfungstermin des MDK unterstützen. Konkret heißt das, er kann fachkundig Ihren Pflegebedarf feststellen, kann Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der Unterlagen behilflich sein oder Sie gar beraten, wo ein zusätzliches Attest hilfreich wäre.

Vita-Seniorenhilfe ist Ihnen gerne bei Beratung oder der Feststellung des Pflegebedarfs behilflich. Kontaktieren Sie uns gerne hier.

 

Pflegetagebuch

Um den Pflegebedarf festzustellen, empfiehlt es sich sehr, ein Pflegetagebuch zu führen.

Denn oft werden Sachen vergessen, d. h. wenn Sie morgens aufstehen, notieren Sie genau, worin Sie unterstützt werden und überlegen Sie auch, wo Sie Sachen übernehmen, die Sie nicht müssten.

Dazu füllen Sie also entweder ein vorgedrucktes Pflegetagebuch aus oder Sie listen eigenhändig sämtliche Pflegetätigkeiten und die jeweils dazu benötigte Zeit auf.

Wichtig: Legen sie das Pflegetagebuch gleich so an, dass Sie Ihre Pflegetätigkeiten mit denen aus Tabelle 2 abgleichen können und ergänzen Sie anschließend Ihre zusätzlichen individuellen Pflegeansprüche und Besonderheiten.

In jedem Fall sollte ein allfälliger Mehraufwand bei speziellem bzw. zeitaufwendigerem Pflegebedarf vermerkt werden, z. B. wenn die Pflege wegen einschießender unkontrollierter Bewegungen erschwert ist oder wenn die Person lange zu einer Tätigkeit motiviert oder überredet werden muss. Hier eine Liste mit möglichen erschwerenden Umständen:

 

  • Körpergewicht über 80 kg
  • eingeschränkte Beweglichkeit, z. B. bei versteiften Gelenken
  • stark verkrampfte Muskulatur, z. B. bei Lähmungen nach einem Schlaganfall
  • Fehlstellungen von Armen/Beinen
  • einschießende unkontrollierte Bewegungen
  • eingeschränkte Belastbarkeit, z. B. bei einer schweren Herzschwäche mit Atemnot und Wassereinlagerungen
  • Schluckstörungen oder Störungen der Mundbewegungen
  • Abwehrverhalten, z. B. bei geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen
  • stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung, z. B. bei Seh- oder Hörstörung
  • starke therapieresistente Schmerzen
  • ungünstige räumliche Verhältnisse
  • zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz, z. B. mit Patientenlift oder mobilem Lifter

 

 

Mappe zusammenstellen

Bevor Sie den Antrag stellen, sollten alle für die Pflege relevanten Dokumente in einer Mappe zusammengestellt werden. Je nach individueller Sachlage sind das u. a. folgende Dokumente:

 

  • Krankenhaus-, Rehabilitations- und Arztberichte, insbesondere des Hausarztes oder des behandelnden Facharztes
  • Röntgenbilder
  • Gutachten, z. B. zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit
  • Berichte, z. B. von Werkstätten für behinderte Menschen oder von Therapeuten
  • Atteste für z. B. allfällige Funktionseinschränkungen oder Orientierungsstörungen
  • falls vorhanden, Pflegedokumentation des Pflegedienstes
  • Medikamentenpläne
  • falls vorhanden, Schwerbehindertenausweis

 

Die vollständige Mappe legen Sie dann dem ausgefüllten Antragsformular bei und senden alles zusammen zurück an Ihre Pflegekasse.

 

Antrag stellen

Sobald alle Informationen bereitstehen, kann der Antrag gestellt werden.

Die Beantragung der Pflegestufe erfolgt bei der Krankenkasse. Dies kann sowohl telefonisch, per E-Mail als auch schriftlich erfolgen. Die Krankenkasse übergibt den Antrag anschließend an die Pflegekasse. Bevor diese den MDK für eine Überprüfung des Pflegebedarfs beauftragt, sendet sie meistens zuerst ein entsprechendes Formular zu – mit Fragen zur Person sowie zum Pflegebedarf.

Viele Krankenkassen stellen die Formulare zum Download auf Ihrer Internetseite bereit, wie zum Beispiel die AOK: https://bayern.aok.de/formulare-und-antraege/

Sprechen Sie deshalb immer zuerst mit Ihrer Krankenkasse, sie ist in jedem Fall die erste Anlaufstelle.

Obwohl die Beantragung formlos erfolgen kann, empfiehlt sich aus Gründen der späteren Nachvollziehbarkeit die schriftliche Form. Ein einfaches Schreiben mit den üblichen Angaben wie Anschrift, Unterschrift und freundlichen Grüßen am Ende sowie dem Satz „Hiermit beantrage ich die Einstufung in eine Pflegestufe und bitte um kurzfristige Begutachtung“ genügt.

Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne!

 

Dokumente der Pflegekasse

Wenn sie die Krankenkasse angeschrieben haben, erhalten Sie Formulare der Pflegekasse.

Diese Formulare sind keine einheitlichen Formulare, sondern fallen je nach Pflegekasse etwas unterschiedlich aus. Auch gibt es für verschiedene Leistungsansprüche wie zum Beispiel für ambulante oder stationäre Pflege jeweils verschiedene Formulare.

 

  • Im Formular für die ambulante Pflege werden unter anderem Angaben zur Auswahl gemacht, zwischen dem Pflegegeld (Pflege durch Angehörige oder Bekannte), der Pflegesachleistung (Pflege durch einen Pflegedienst), einer Tages- oder Nachtpflege (in einer teilstationären Pflegeeinrichtung) oder einer Kombination der verschiedenen Leistungen.
  • Beim Formular der stationären Pflege geht es hingegen mehr um die Auswahl des Pflegedienstes oder der Behinderteneinrichtung.

 

Grundsätzlich kann die pflegebedürftige Person dieses Formular selber ausfüllen bzw. vom gesetzlichen Vertreter ausfüllen lassen, jedoch empfiehlt sich für eine bessere Einstufung, Hilfe bei einem Pflegestützpunkt oder Sozialdienst einzufordern.

Im Gegensatz zur Beratung ist der Antrag immer kostenlos und die Leistungen aus der Pflegeversicherung sind vom Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person unabhängig.

 

Vorbereitung und Prüfungstermin

Erhalt eines Termins

Nachdem Sie die Antragsformulare alleine oder mit Unterstützung ausgefüllt haben und sämtliche Dokumente, die eine Pflegebedürftigkeit nachweisen können, dazugelegt haben, schicken Sie alles an die Pflegekasse zurück. Die Pflegekasse beauftragt nun den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) damit, Ihre Situation zu prüfen. Innerhalb der nächsten Wochen meldet sich der MDK bei Ihnen, um einen Prüfungstermin festzulegen. Bei Verhinderung, z. B. wenn die Pflegeperson wegen eines Arztbesuchs nicht anwesend sein kann, können Sie einen kurzfristigen Ersatztermin verlangen. Kann die Pflegekasse innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung keinen Gutachter vorbeischicken, ist sie verpflichtet, mindestens drei andere Gutachter zur Auswahl zu stellen.

 

Vorbereitung

Falls Sie bis dahin noch kein Pflegetagebuch geführt haben, ist es jetzt höchste Zeit dafür, um gut auf die Prüfung vorbereitet zu sein. Dieses Pflegetagebuch dient auch als Erinnerungsstütze während der Prüfung.

Zur Prüfung selber ist es auch sehr empfehlenswert, neben der Anwesenheit der Angehörigen oder Bekannten, die an der Pflege beteiligt sind, auch fachkundigen Beistand, sprich einen ambulanten Pflegedienst, zu organisieren. Des Weiteren sollten alle benötigten Medikamente und allfällige Hilfsmittel zur Ansicht bereitgestellt werden.

 

Der Termin

Der Gutachter des MDK muss nach genau festgelegten Richtlinien ein Gutachtenformular ausfüllen. Neben den persönlichen Angaben wie Name und Adresse wird er sich zuerst nach allen beteiligten Pflegepersonen und dem behandelnden Arzt erkundigen. Erwähnen Sie dabei wirklich alle Beteiligten, auch die Nachbarin, die zweimal in der Woche den Haushalt macht. Danach setzt sich der Gutachter mit der für die Pflege relevanten Vorgeschichte auseinander. Dabei sind Beginn und Verlauf der Krankheiten (und Behinderungen) im Überblick zu schildern, die ursächlich für die bestehende Hilfebedürftigkeit sind. In der Folge inspiziert der Prüfer alle allfälligen Hilfsmittel und Medikamente und macht sich ein allgemeines Bild der Wohnsituation, z. B. von der Lage der Wohnung oder auch von der Raumanordnung in der Wohnung. Dies ist für den Pflegeaufwand wichtig, da es hierbei hauptsächlich um Minuten geht. So bedeutet z. B. ein Badezimmer gleich neben dem Schlafzimmer immer auch weniger Gehzeiten, hingegen ist es zeitaufwendiger, in eine Badewanne zu steigen als in eine Duschschale.

Manchmal bittet der Gutachter um eine Vorführung einer Tätigkeit, damit er sich ein genaueres Bild der individuellen Situation machen kann, vor allem, wenn sie einen erhöhten Bedarf dafür angegeben haben. Er kann auch die beteiligten Pflegepersonen dazu befragen.

Wichtig: Betonen sie nochmals alle Besonderheiten und erschwerenden Umstände! Der Gutachter wird Sie vielleicht nicht nochmals speziell danach fragen. Dies gilt ganz besonders für das Pflegepersonal, wenn die zu pflegende Person die Situation, z. B. aus Schamgründen, herunterspielt.

Entscheidung

Die Anerkennung einer Pflegestufe wird von der Pflegekasse nach Aktenlage und mit maßgeblichem Bezug auf die Empfehlung des MDK-Gutachters erteilt. Deshalb sind eine gute Vorbereitung (Pflegetagebuch und fachkundiger Beistand) sowie eine vollständige Dokumentation für den Prüfungstermin des MDK äußerst wichtig.

Dauer

Je nach Ausgangssituation hat die Pflegekasse verschiedene Bearbeitungsfristen einzuhalten. Befindet sich die pflegebedürftige Person zum Beispiel zu Hause, beträgt die Frist bis zum Bescheid fünf Wochen. Befindet sich die Person jedoch im Krankenhaus oder in einer anderen stationären Einrichtung beträgt diese Frist nur noch eine Woche. Ebenfalls eine Woche beträgt sie, wenn die zu pflegende Person eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erhält. Der Bescheid über die Bewilligung (oder Ablehnung) einer Pflegestufe erfolgt stets schriftlich.

 

Zahlung

Wann die erste Zahlung erfolgt, hängt vom Datum der Antragstellung und vom Beginn der Pflegebedürftigkeit ab. So erfolgt sie zum Beispiel erstmals genau ab Antragsdatum, wenn der Versicherte an diesem Tag seit weniger als einem Monat pflegebedürftig ist.

Besteht die Pflegebedürftigkeit jedoch schon länger als einen Monat, erfolgt die Leistung ab dem Ersten des Monats. in dem der Antrag gestellt wurde.

Falls der Antrag bereits vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt wurde, erfolgt die erste Zahlung ab dem tatsächlichen Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

 

Fazit

Um so lange wie möglich die Lebensqualität und Selbstbestimmtheit in der gewohnten Umgebung zu erhalten, wird die häusliche Pflege gegenüber einer stationären Pflege in einem Heim meistens bevorzugt. Da diese Pflege jedoch viel Zeit und Mühe in Anspruch nimmt, stünde den ehrenamtlichen pflegenden Verwandten oder Bekannten eine Entlohnung zu.

 

Diese wird bei bewilligter Pflegestufe mit der Wahl des Pflegegeldes ermöglicht. Trotzdem sind früher oder später die pflegenden Familienangehörigen oder Bekannten auf Unterstützung angewiesen, da sie entlastet werden wollen. Sei es nur kurzfristig, z. B. für einen Urlaub, oder aber auch längerfristig, um die benötigte Pflege sicherzustellen. Falls letzterer Fall bei Ihnen eintreten sollte, greifen Sie am besten auf die Dienstleistungen eines professionellen Pflegedienstes zurück. Die finanzielle Unterstützung dazu wird mit der Anerkennung einer Pflegestufe gesichert. Auch eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich.

 

Um die Aussicht auf die Bewilligung einer Pflegestufe zu verbessern, sollte viel Wert auf die Vorbereitungen für die Prüfung des MDK gelegt werden. Dazu wird am besten ein Pflegetagebuch geführt. Außerdem sollten alle vorhandenen Dokumente, welche die Pflegebedürftigkeit bestätigen, dem Antragsformular beigelegt werden. Für den Prüfungstermin sollte fachkundiger Beistand, z. B. von einem mobilen Pflegedienst, organisiert werden.

Auf Anfrage begleiten wir Sie gerne sowohl bei den Vorbereitungen als auch am entscheidenden Prüfungstag. Kontaktieren Sie uns hier!

 

Hier ein Fallbeispiel zur Illustration – in Klammern der Pflegebedarf in Minuten

Eine ältere Dame hat größte Mühe, morgens aus dem Bett zu kommen. Meistens schafft sie es nicht mehr alleine, sich anzuziehen und zieht deshalb nur den Morgenmantel über. Die Morgentoilette verschiebt sie auf später, da sie schon nach diesen ersten Minuten des Tages auf Grund ihrer Behinderung erschöpft ist. Dabei sollte heute noch eingekauft und der Haushalt erledigt werden. Jetzt muss sie sich aber zuerst erholen. Da sie den Alltag kaum mehr alleine bewältigen kann, greift sie nach einer gewissen Zeit wieder einmal zum Telefon, um erneut eine gute Bekannte um Hilfe zu bitten. Diese sagt netterweise zu und kommt kurz darauf vorbei. Die Bekannte ist schon häufiger vorbeigekommen, hat ihr beim Aufstehen (1 Min.), Ankleiden (10 Min.), bei der Morgentoilette (Duschen 20 Min., Zahnpflege 5 Min., Kämmen 3 Min.), beim Gehen innerhalb der Wohnung (10 Min.) und im Haushalt geholfen (einkaufen, kochen und Wohnung sauber machen 120 Min.). Auch diesmal hört sich die Bekannte die Klagen der älteren Dame an, sie komme nicht mehr alleine zurecht. Ihre Tochter könne nur abends zur Hilfe kommen (Auskleiden 10 Min., Zahnpflege 5 Min., Kämmen 3 Min., Begleiten beim Gehen 10 Min.), aber ein Pflegedienst sei halt so teuer. Deshalb schlägt die Bekannte diesmal der älteren Dame vor, den Pflegebedarf in Art und Dauer unter die Lupe zu nehmen, um danach einen Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen. Denn sie weiß, dass der Hilfebedarf eigentlich seit einiger Zeit mehrmals täglich besteht, und eine von der Pflegekasse anerkannte Pflegestufe könnte die ältere Dame finanziell entlasten und zugleich die täglich benötigte Pflege sicherstellen.

In diesem Beispiel besteht ein Pflegebedarf von morgens 49 Min., abends 28 Min., plus 120 Min. für die hauswirtschaftliche Versorgung also insgesamt: 77 Minuten für die Grundpflege und 120 Min. für den Haushalt. Dies wiederum bedeutet, dass die Pflegestufe I beansprucht werden kann. Natürlich ist hierbei zu bemerken, dass für die Beurteilung ein einziger Tag nicht ausreicht. Das Pflegetagebuch sollte über mehrere Tage geführt werden, damit daraus ein durchschnittlicher Pflegebedarf pro Tag und Woche ermittelt werden kann.

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich ändern bzw. nicht korrekt sein. Bitte prüfen sie die Zeiten bei Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegeversicherung!

 

Für die Körperpflege:

 

  • Ganzkörperwäsche: 20 bis 25 Min.
  • Waschen Oberkörper: 8 bis 10 Min.
  • Waschen Unterkörper: 12 bis 15 Min.
  • Waschen Hände/Gesicht: 1 bis 2 Min.
  • Duschen: 15 bis 20 Min.
  • Baden: 20 bis 25 Min.
  • Zahnpflege 5 Min.
  • Kämmen 1 bis 3 Min.
  • Rasieren 5 bis 10 Min.

Für die Darm- und Blasenentleerung :

  • Wasserlassen 2 bis 3 Min.
  • Stuhlgang 3 bis 6 Min.
  • Anschließendes Richten der Bekleidung 2 Min.
  • Wechseln von Windeln nach Wasserlassen 4 bis 6 Min.
  • Wechseln von Windeln nach Stuhlgang 7 bis 10 Min.
  • Wechseln kleiner Vorlagen 1 bis 2 Min.
  • Wechseln/Leeren von Urinbeuteln 2 bis 3 Min.
  • Wechseln/Leeren von Stomabeuteln 3 bis 4 Min.

Für die Ernährung:

  • Mundgerechte Nahrungszubereitung 2 bis 3 Min.
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oral 15 bis 20 Min.
  • bei Sondenkost 15 bis 20 Min.

Für die Mobilität:

  • Aufstehen/Zubettgehen 1 bis 2 Min.
  • Umlagern 2 bis 3 Min.
  • Ankleiden gesamt 8 bis 10 Min.
  • Ankleiden Ober-/Unterkörper 5 bis 6 Min.
  • Entkleiden gesamt 4 bis 6 Min.
  • Entkleiden Ober-/Unterkörper 2 bis 3 Min.

Für folgende Tätigkeiten können Sie pauschal eine Minute berechnen:

  • Gehen
  • Stehen
  • Treppensteigen
  • Begleitung und Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung oder Pflegeeinrichtung

 

Wichtig: Alle angaben ohne Gewähr. Bitte extra nachprüfen bei offiziellen Stellen. 

 

 

 

 

vita, July 10, 2016 | Veröffentlicht in Hilfe

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