Die häusliche Krankenpflege kann als Ersatz für einen Krankenhausaufenthalt verordnet werden, wenn dadurch eine schnellere und bessere Genesung denkbar ist. Ebenso ist die häusliche Krankenpflege möglich, wenn Sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Die entstehenden Kosten einer häuslichen Krankenpflege übernimmt die Krankenkasse nach vorheriger Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Die am häufigsten benötigte Pflege ist aufgrund der ärztlichen Verordnung, die medizinische Behandlungspflege.
Unsere Leistungen umfassen in diesen Fällen zum Beispiel:
- Medikamentengabe
- Blutzuckertest
- Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Atmung)
- Stomaversorgung
- medizinische Einreibungen
- Anziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen/Wechseln von Wundverbänden
- Injektionen (verabreichen von Spritzen)
- und vieles mehr.
Weitere wichtige Informationen über die Behandlungspflege und die möglichen Leistungen können Sie ausführlich im SGB V nachlesen – oder Sie vereinbaren mit uns einen Termin für ein ausführliches Gespräch.
Des Weiteren kann eine häusliche Krankenpflege, wenn es sich um eine sogenannte Krankenhausvermeidungspflege handelt, die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung einschließen. Die Leistungen der Grundpflege haben wir detailliert im Leistungsbereich „Ambulante Altenpflege“ erörtert.
Zur hauswirtschaftliche Versorgung zählen zum Beispiel:
- Reinigen der Wohnung
- Einkaufen
- Spülen
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
- Beheizen
- Kochen
Sie haben weitere Fragen? Dann rufen Sie uns bitte an und lassen Sie sich ausführlich von uns beraten: Tel.: 09181-463222
Vita Pflegedienst ist seit mehr als 10 Jahren als ambulanter Pflegedienst in Neumarkt tätig und bietet mit der Häuslichen Krankenpflege pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit zu Hause zu genesen.